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Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung für private Skipper

Als Skipper einer fremden Yacht wird Ihnen seitens der Crew sowie des Yachteigners größtes Vertrauen entgegengebracht. Sowohl Ihre Kompetenz als auch Ihr Verantwortungsgefühl sind die Voraussetzung für Ihre Aufgabe.

Während andere entspannt den Törn genießen, müssen Sie stets konzentriert bzw. geistesgegenwärtig bleiben. Mit kühlem Kopf müssen Sie in prekären Situationen schnelle Entscheidungen treffen, welche in manchen Lagen aber auch folgenschwer enden können.

Die See hat manchmal eigene Gesetze, aber auch menschliches Versagen Dritter kann der verantwortliche Skipper nicht mehr beeinflussen.

Boote sind in der Regel haftpflichtversichert. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Yachthaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet oder  Deckungssummen beziehungsweise der Vertragsumfang nicht ausreichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung aus der Gruppe der EIS Charter Versicherung. Aus eigener Erfahrung wissen wir, was auf den Skipper bzw. dessen Crew im Fall der Fälle während des Charter Törns zukommen kann.

Bereits einige wenige Beispiele verdeutlichen, warum jeder Skipper über eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung verfügen sollte:

Beispiel Charter Versicherung: Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche Dritter über die Yachthaftpflicht Deckung hinaus

Der Skipper übersieht beim Einlaufen in den Yachthafen von Marmaris eine weitere einlaufende Yacht, es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen.

Diese Deckungslücke schließt unsere Charter Versicherung erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung - Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden bis 2.000.000,- EUR sind gedeckt.

Sollte die Yacht nach einem derartigen Schadenfall im ausländischen Hafen an die Kette gelegt" werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu 50.000,- EUR im Rahmen unserer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.

Beispiel Charter Versicherung: Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche Ihrer Crew untereinander


Während eines Törns rund um Mallorca kentert die Charter Yacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Dessen Angehörige verklagen den Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Yachthaftpflichtversicherung deckt diese Ansprüche der Crew gegen den Skipper nicht.


Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages unsere Crew Versicherung erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung bei Personen-, Vermögens- sowie Sachschäden (über 150,- EUR) bis 2.000.000,- EUR, sofern diese durch ein Verschulden eines anderen Crewmitgliedes oder des Skippers bedingt sind.

Beispiel Charter Versicherung: Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schäden infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers


Die Yacht Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens.

Derartige Schadensereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von 550.000,- EUR mit einer Selbstbeteiligung von 2.500,- EUR - nach Kaution - im Rahmen unserer EIS Charter Versicherung erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung gedeckt.

Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall über unsere EIS Charter Versicherung erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung bis zu 20.000,- EUR mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

Unsere erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Schützen Sie sich sowie Ihre mitversicherten Crewmitglieder vor unkalkulierbaren Risiken durch den Abschluss unserer Charter Versicherung erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung.

Die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr, welche sich auf Antrag automatisch verlängert. Während des Versicherungsjahres besteht Versicherungsschutz für Schiffsführungen / Charterungen bis zu insgesamt sechs Wochen Dauer, welche nicht vorher angezeigt werden müssen. Auf Anfrage kann der Versicherungsschutz auch für längere Fahrtzeit erweitert werden.


Prämienberechnung:

Segelyachten
bis 10 m - 70,- EUR
über 10 m - 95,- EUR 

Motor- und Segelyachten
bis 10 m - 80,- EUR
über 10 m - 120,- EUR

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Aus der Gruppe unserer Charter Versicherung empfehlen wir Ihnen auch unsere Produkte Charterkautions-, Reisekostenrücktritts-, Reisepreisabsicherungs- und Auslandsreisekrankenversicherung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub - Mast und Schotbruch!

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